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17.07.2024
Seit dem 1. April ist Cannabis teilweise legal. Der Grenzwert für die Teilnahme im Straßenverkehr soll nach einem neuen Beschluss des Bundestags künftig bei 3,5 ng/ml Blutserum liegen. Doch wann nach einem Joint ist dieser Blutwert erreicht, und was sagt er über die Fahrtüchtigkeit aus? Das haben der ADAC und die Bild-Zeitung mit drei Cannabis-Konsumenten getestet.
Das Ergebnis: Kurz nach dem Konsum eines Joints mit 0,28 Gramm Cannabis lagen die Selbsteinschätzung und Fahrtüchtigkeit weit unter dem Niveau im nüchternen Zustand. Es traten deutliche Ausfallerscheinungen auf: Die Teilnehmer vergaßen den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, fanden die Gänge nicht und fuhren unsicher, zu schnell oder parkten fehlerhaft ein. Bei den kognitiven Tests konnten Experten vor allem Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit feststellen. „Die Testergebnisse insgesamt lassen auf ein stark erhöhtes Unfallrisiko schließen, da die für die Verkehrssicherheit erforderliche störungsfreie Informationsaufnahme und -verarbeitung nicht gegeben ist“, erklärt ADAC-Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Dabei hatten die Probanden eine THC-Konzentration zwischen sieben und zwölf ng/ml im Blutserum.
Fahrtüchtigkeit auch nach 4 Stunden noch eingeschränkt
Vier Stunden nach dem Konsum lag die THC-Konzentration im Blutserum zwar bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml, doch die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig wiederhergestellt. Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen. Erst rund 20 Stunden nach dem Konsum waren die Probanden wieder im Stande, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Nach den Tests rät der ADAC dringend, mindestens 24 Stunden nach dem Konsum das Auto stehen zu lassen, weil auch die aufgenommene Dosis und anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Hinzu kommt: Auch wenn der THC-Wert unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann auffälliges Fahrverhalten mit dem Nachweis des Rauschmittelkonsums zu einer Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen.
Quelle: ADAC: Cannabis und Autofahren passen nicht zusammen