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26.08.2024
Seit dem 22. August gilt ein neuer THC-Grenzwert für Autofahrer: Wer sich hinter das Steuer setzt, darf nicht mehr als 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut haben. Ein entsprechendes Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat besiegelt. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr Auto fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Wer kifft und Alkohol trinkt, dem drohen härtere Strafen: Dann soll ein Bußgeld von 1000 Euro fällig werden. Auch für Fahranfänger gibt es strengere Regeln: Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht, und somit drohen in der Regel 250 Euro Buße bei Verstößen.
ADAC rät: Nicht kiffen und Auto fahren
Die Bundesregierung folgt der Empfehlung einer Expertengruppe. Der ADAC ist anderer Meinung und empfiehlt, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, mindestens 24 Stunden lang kein Kraftfahrzeug führen sollen (aponet.de berichtete). „Der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr fatale Folgen haben“, schreibt der ADAC auf seiner Webseite.
Im Januar hatte der ADAC zu diesem Thema eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt und gefragt, ob sie Cannabis im Straßenverkehr für gefährlich halten. Dabei zeigte sich: 53 Prozent der Befragten hielt Cannabiskonsum und Autofahren für „zu gefährlich und unkalkulierbar“.
Quellen: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, ADAC.de