11.11.2011
Eigentlich haben gesetzliche Krankenkassen einen Einheitsbeitrag. Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und wird auf diesem Niveau eingefroren. Damit sollen die Lohnnebenkosten stabil gehalten werden. Weil die Krankenkassen - abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die zu zahlenden Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise jedoch weiterhin unterschiedlich. Soweit bisher bekannt, hat das Verbraucherportal <link www.1a.net krankenversicherung>www.1a.net/krankenversicherung die Zusatzbeiträge in 2011 und die Planungen für 2012 zusammengefasst und für diese Homepage als Download zur Verfügung gestellt. Die DAK hatte bereits presseöffentlich erklärt, ab April 2012 auf den Zusatzbeitrag zu verzichten.
Krankenkassen dürfen in begrenztem Umfang auch sogenannte Wahltarife anbieten. Bei der Wahl der individuell am besten geeigneten Krankenkasse sind - nicht zuletzt wegen dieser Wahltarife - mehr Kriterien zu berücksichtigen.
Krankenwechsel? Da zählt mehr als nur Geld
Wer die Kasse wechseln möchte, sollte folgende Punkte prüfen:
- Wie hoch ist der Beitrag insgesamt?
- Welche Zusatzleistungen gewährt die Kasse?
- Welche Wahltarife gibt es?
- Gibt es Ansprechpartner vor Ort?
- Wie sind die Kündigungsfristen bei der bisherigen Kasse?
In der Regel lauten die Kündigungsfristen: zwei Monate bis zum Jahresende. Bei den Wahltarifen gelten allerdings andere Bedingungen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel bei der Einführung von Sonderzuschlägen.
JPL
Mehr zum Thema auf <link www.1a.net krankenversicherung>www.1a.net/krankenversicherung.