09.07.2015
Vor etwa einem Jahr wurden viele Medikamente mit dem Wirkstoff Metoclopramid (MCP) quasi über Nacht vom Markt genommen. Das betraf vor allem die oft gegen Übelkeit verordneten Tropfen. Jetzt gibt es eine Rezepturvorschrift, nach der Apotheken MCP-Tropfen selbst herstellen können.
Seit April 2014 sind nur noch MCP-Tropfen verkehrsfähig, die höchstens einen Milligramm dieses Wirkstoffs auf einen Milliliter Flüssigkeit enthalten. Bis heute sind in Deutschland keine Fertigarzneimittel in dieser Wirkstärke erhältlich, doch diese Lücke ist nun geschlossen. Das zentrale Labor, das Rezepturen für die Apotheken entwickelt, hat sich mit der Herstellung von MCP-Tropfen befasst und eine Rezepturvorschrift veröffentlicht. Verschreibt ein Arzt nun eine Rezeptur über MCP-Tropfen in der nach wie vor zugelassene Stärke 1 mg/ml, können Apotheker diese anhand der neuen Vorschrift für den Patienten individuell herstellen.
Diese Rezepturvorschrift ist im sogenannten DAC/NRF erschienen. Dabei handelt es sich um ein Standardwerk der Apotheker, in dem die die Qualitätsanforderungen an Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln festgelegt sind. Darüber hinaus enthält das Werk Herstellungsvorschriften für Rezepturen, zum Beispiel für Salben, Tropfen oder Zäpfchen, die der Apotheker auf ärztliche Verordnung in der Apotheke anfertigt.
RF