26.09.2016
Die aktuellen Zahlen belegen: Preistreiber sind dem Report zufolge die patentgeschützten Medikamente. Seit 2006 ist der Preis pro Verordnung von durchschnittlich 132 Euro auf 369 Euro im Jahr 2015 gestiegen – das entspricht einem Zuwachs von 180 Prozent. Bei den wirkstoffgleichen generikafähigen Medikamenten blieb der Preis dagegen nahezu stabil. Dieser bewegt sich laut AVR zwischen 27 und 30 Euro. Eigentlich wollte die Bundesregierung 2011 mit dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) für die Kassen Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich durchsetzen. Mit rund 925 Millionen Euro im Jahr 2015 blieben die Einsparungen aus dem AMNOG aber deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, so die Kritik. Zwar seien diese von Jahr zu Jahr um etwa 300 Millionen Euro angestiegen, sagte der Herausgeber des Reports, Professor Ulrich Schwabe vom Pharmakologischen Institut der Universität Heidelberg. Die ursprünglich versprochene Entlastung von 2 Milliarden Euro sei jedoch erst in drei bis vier Jahren zu erwarten.
Umso weniger verständlich ist es Litsch zufolge, den Pharmaherstellern im Entwurf des AM-VSG weitere Zugeständnisse einzuräumen. So sollen etwa die vereinbarten Erstattungsbeträge für neue Medikamente künftig vertraulich behandelt werden, um Auswirkungen auf das europäische Preisniveau zu verhindern. Litsch hält dies weder für praktikabel noch für zielführend. „Dass intransparente Preise zu höheren Rabatten der Pharmaindustrie führen, ist keineswegs belegt, auch wenn die Pharmaindustrie das gerne glauben machen möchte“, bemängelte er. Darüber hinaus werde damit Ärzten die Möglichkeit genommen, die Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteltherapien zu bewerten. Fachkreise könnten nicht mehr über angemessene Erstattungspreise diskutieren. Und nicht zuletzt hätten auch Patienten ein Recht darauf, zu erfahren, was ihre Arzneimitteltherapie kostet.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller, Hermann Kortland, weist die Vorwürfe zurück. Immerhin seien die Arzneimittelkosten im Vergleich zu anderen Posten – etwa den Verwaltungskosten der Krankenkassen – nur moderat gestiegen. „Wenn das Gesetz tatsächlich die Patientenversorgung stärken soll, müssen die entwicklungshemmenden Regelungen überdacht werden“, so Kortland. Als Beispiel nennt er das seit August 2009 greifende Preismoratorium, das im Jahr 2017 auslaufen sollte und nun für weitere fünf Jahre verlängert werden soll. Durch das Moratorium können Preissteigerungen der pharmazeutischen Unternehmer nicht zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Mit der Fortsetzung des Preismoratoriums würde den Herstellern bis Ende des Jahres 2022 jede Möglichkeit genommen, steigende Kosten, beispielsweise für Löhne oder Energie, auszugleichen, so Kortland. Dies gefährde die Arzneimittelversorgung, insbesondere von Patienten mit seltenen Krankheiten.
cm/PZ/NK