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21.03.2025 12:08 Uhr
Um ein Rezept für die verschreibungspflichtigen Abnehmmittel zu bekommen, mussten die Kundinnen und Kunden lediglich einen Fragebogen ausfüllen.
Die Apothekerkammer stört sich gleich aus mehreren Gründen an diesem Angebot. In der Internetpräsenz und den Slogans des Anbieters sieht die AKNR eine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber Nicht-Fachkreisen, was ein Verstoß gegen §10 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sei.
Rechtswidriger Werbespot
Für rechtswidrig hält die Kammer auch einen Werbespot, den der Anbieter zur besten Sendezeit auf Sat. 1 ausstrahlen ließ. In diesem hieß es unter anderem: „Ganz einfach online Rezept anfragen, Medikamente bestellen und Wunschgewicht erreichen. Gesundes Abnehmen kann so einfach sein, also worauf wartest Du noch?“
Die Kammer bemängelt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Verschreibung an Bedingungen wie ein Body Mass Index von mindestens 30 geknüpft ist. Das Versprechen des „Wunschgewichtes“ verstoße Außerdem gegen §3 des HWG. In dem Spot bezeichnet sich der Telemedizinanbieter außerdem als „Internet-Apotheke“, was die AKNR für irreführend und rechtswidrig hält.
Patientenschutz an erster Stelle
„Mit einer ordentlichen, auch telemedizinischen Versorgung hat das nicht mehr viel zu tun“, sagt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR. Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin AKNR, ergänzt: Um die Sicherheit der Patienten langfristig und generell zu schützen, gehe die Kammer dagegen vor. „dass unbekannte Ärzte, meist im Ausland sitzend, sowie ausländische Versender nur einfach den Wunsch nach einer Behandlung mit Lifestyle-Medikamenten erfüllen.“