Auszeit für pflegende Angehörige

Angehörige zu pflegen kann eine große Belastung bedeuten - wo und wie sich Betroffene eine Auszeit nehmen können, lesen Sie hier.

Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sind meist rund um die Uhr im Einsatz.
Einmal Zeit für sich haben. Das wünschen sich viele Menschen, die einen Angehörigen pflegen.
© Photographee.eu - Fotolia

Wie Urlaub von der Pflege funktioniert, zeigt zum Beispiel die bayerische Kurstadt Bad Tölz. Bei dem einwöchigen Angebot stehen Entspannung, schonende Bewegung und Seminare zur Stärkung der eigenen Pflegekompetenz im Mittelpunkt. Allein einen halben Tag lang geht es um neue, gelenkschonende Fertigkeiten, die Pflegenden richtig zu bewegen und umzulagern. Bei Bedarf können die Pflegebedürftigen mit nach Bad Tölz gebracht werden – sie werden während des gesamten Aufenthalts fachmännisch betreut.

Fuß vom Gaspedal nehmen

"Die Teilnehmer sollen in dieser Woche vor allem das bekommen, was ihnen im Alltag am wenigsten zur Verfügung steht: Zeit für sich", so die Veranstalter. "Sie üben bei Wanderungen in der Natur, sich selbst und auch ihre Umgebung bewusster wahrzunehmen sowie den ›Fuß vom Gaspedal‹ zu nehmen. Beim Entspannungstraining lernen die Pflegenden, wie sie auch in stressigen Situationen Körper und Geist aktiv beruhigen und regenerieren können. Die Pflegeschulungen stärken die eigene Pflegekompetenz und können so einen Beitrag leisten, um die Belastungen im Alltag zu reduzieren."

Nur jeder Vierte sucht Entlastung

"Nur etwa jeder vierte pflegende Angehörige greift überhaupt auf Entlastungsangebote zurück", berichtet Dr. Ralf Suhr, der Vorstandsvorsitzende von der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Die mangelnde Inanspruchnahme hat auch Folgen für die Gesundheit: Mehr als die Hälfte der pflegenden Angehörigen leide wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge an Muskelverspannungen. Jeder Fünfte zeige sogar depressive Symptome oder Schlafstörungen, so Suhr.

Etwa 1,2 Millionen Menschen in Deutschland betreuen ihre pflegebedürftigen Angehörigen in den eigenen vier Wänden – zum Teil unter enormen psychischen und körperlichen Belastungen. Vor allem für diejenigen, die Beruf und Pflege miteinander vereinbaren müssen, ist die Belastungsgrenze schnell erreicht. Einer Studie des ZQP zufolge fühlen sich rund 80 Prozent der erwerbstätigen Pflegenden erschöpft.

Erholungseffekt soll anhalten

Doch viele pflegende Angehörige wissen nicht einmal, wie sie sich eine kurze Auszeit von der Pflege organisieren können. Eine erste Anlaufstelle bei Fragen zur Entlastungspflege oder spezielle Urlaubstipps bieten beispielsweise Pflegeberatungen, die es in vielen Kommunen gibt. Wichtig sei laut ZQP mit den Beratungsprofis vor allem die Frage zu klären, welche weiteren Unterstützungsangebote infrage kämen, damit auch nach dem Urlaub der Alltag weniger belastend werde, erklärt Suhr.

Und was bieten die Pflegekassen? Pflegende Angehörige haben unterschiedliche Möglichkeiten, um sich eine kurze Auszeit von der Pflege zu nehmen. Jeweils für maximal vier Wochen pro Jahr. Soll die Betreuung im eigenen Zuhause – beispielsweise während der Urlaubszeit – fortgesetzt werden, kann die sogenannte Verhinderungspflege beantragt werden. Sie erfolgt durch eine vertraute Person, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung.

Pflegeheime oder Seniorenresidenzen bieten zudem eine Kurzzeitpflege an. Sie kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen häusliche Pflege nicht möglich ist, erfolgen.

"Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat", so das Bundesministerium für Gesundheit. In der Regel erstattet die Pflegeversicherung pro Kalenderjahr 1 612 Euro für die dafür anfallenden Kosten, unter Umständen sogar bis zu 2 418 Euro.

Pflege und Beruf

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird und Sie eine Auszeit vom Beruf brauchen, um organisatorische Dinge rund um seine Pflege zu regeln, können Sie bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben. Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit hin. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Das Pflegeunterstützungsgeld beantragen Sie bei der Pflege­kasse beziehungswiese bei der privaten Pflegeversicherung.

Pflegezeit
Sie können sich außerdem unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit). Dafür gilt ein Rechtsanspruch, sofern der Betrieb 15 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt.

Reduzierung der Arbeitszeit (Familienpflegezeit)
Wenn Sie in einem Betrieb mit 25 oder mehr Beschäftigten beschäftigt sind, können Sie Ihre Arbeitszeit für die Pflege eines Angehörigen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten reduzieren. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit während der Familienpflegezeit beträgt 15 Stunden. Zur finanziellen Unterstützung können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des BAFzA. Den Link hierzu finden Sie in der aktuellen Linkliste.

Für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung besteht ein beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Mehr Informationen zum Unfallversicherungsschutz finden Sie in der Broschüre »Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert bei häuslicher Pflege von Angehörigen« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen Link, wo Sie die Broschüre im Internet herunterladen können, finden Sie ebenfalls ind er aktuellen Linkliste..

Peter Erik Felzer

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