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03.05.2024
Eine Gefahr stellt der Pilz Candida auris vor allem für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Patienten auf Intensivstationen dar: Gelangt Candida auris in ihren Blutkreislauf, droht eine Blutvergiftung, die in gut der Hälfte aller Fälle tödlich endet. Vor allem für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Seniorenheime stellt der Pilz deshalb eine Bedrohung dar. Denn die Behandlung von Candida auris-Infektionen ist schwierig: Der Erreger hat das Potenzial, Resistenzen gegen alle verfügbaren Wirkstoffklassen zu entwickeln.
Experten drängen auf generelle Meldepflicht
Im Jahr 2023 hat das Nationalen Referenzzentrums für Invasive Pilzinfektionen in Deutschland (NRZMyk) 77 Fälle erfasst – sechs Mal mehr als in den Vorjahren. „Der enorme Anstieg 2023 hat uns überrascht. Ausschlaggebend sind hier vor allem auch Ausbruchsgeschehen in Krankenhäusern. Wenn diese nicht frühzeitig erkannt und adäquat bekämpft werden, sind sie später sehr schwer in den Griff zu bekommen“, bewertet Dr. Alexander M. Aldejohann von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) die Zahlen. Die Studienautoren plädieren daher für eine generelle Meldepflicht für alle Candida auris-Fälle. Derzeit werde nur ein kleiner Teil der Fälle gemäß Paragraf 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes erfasst.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Candida auris-Fälle in Deutschland – so wie in anderen Ländern auch – weiter zunehmen“, befürchtet Professor Oliver Kurzai, Vorstand des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der JMU und Leiter des NRZMyk. Weil Infektionen durch diesen Pilz oft schwer zu behandeln sind, gelte: „Je länger wir das verzögern können, umso besser. Eine allgemeine gesetzliche Meldepflicht für jeden Labornachweis von Candida auris könnte hier helfen – und zwar insbesondere in der jetzigen Phase, wo die Fallzahlen noch sehr niedrig sind“, so der Experte.
Zum ersten Mal wurde der Hefepilz Candida auris in Japan im Jahr 2009 beschrieben. Seitdem wird weltweit ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen beobachtet.