08.03.2018
Seit einem Jahr dürfen Ärzte Cannabis auf Kassenrezept verschreiben. Bei der Krankenkasse Barmer GEK, einer der größten Krankenkassen Deutschlands, sind seitdem 3.933 Anträge auf die Kostenübernahme Cannabis-haltiger Arzneimittel eingegangen. Davon wurden 2.435 Anträge genehmigt und 1.498 abgelehnt. Das geht aus einer Auswertung der Barmer mit Blick auf das einjährige Bestehen der Regelung hervor.
Mit dem Gesetz können Ärzte bei einer größeren Anzahl von Erkrankungen als zuvor Cannabis als Medizin auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. „Auch wenn medizinisches Cannabis aus der Versorgung schwer kranker Menschen nicht mehr wegzudenken ist, darf man ihn nicht als Allheilmittel betrachten. Der Einsatz Cannabis-haltiger Präparate bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Dabei müssen für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.
Die meisten Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-Präparaten wurden in den vergangenen zwölf Monaten in Bayern (826) und in Nordrhein-Westfalen (782) gestellt. Die zahlenmäßig geringste Nachfrage gab es in Thüringen (87), dem Saarland (53) und Bremen (10). Dabei schwankten die Bewilligungsquoten je nach Bundesland zwischen 40 und gut 74 Prozent. „Gerade zu Beginn waren die Anträge für Cannabis-Präparate nicht immer vollständig. Inzwischen hat sich das Antragsverfahren eingespielt, was die Prüfung erleichtert“, sagt Marschall. Die regional unterschiedlichen Bewilligungsquoten könnten sich dadurch künftig etwas angleichen.
NK