16.11.2011
Patienten, die neue Gerinnungshemmern wie Dabigatran einnehmen, müssen nicht mehr individuell auf einen bestimmten Gerinnungswert eingestellt werden. Das sagt Apothekerin Prof. Dr. Susanne Alban, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und ergänzt: "Jene, die ihren Gerinnungswert bisher selbst gemessen haben, sollten dies bei der Einnahme eines neuen Gerinnungshemmers nicht fortsetzen. Die zu hohen Werte können sonst verwirren."
Die Patienten, die hingegen dauerhaft ältere Gerinnungshemmer wie Phenprocoumon einnehmen, müssen zur Festlegung der Dosis weiterhin regelmäßig ihre Gerinnungswerte überprüfen lassen. Zur Kontrolle der Gerinnung wird der so genannte INR-Wert bestimmt, anhand dessen der Arzt die individuelle Dosis verordnet. Der INR-Wert ist ein Maß für die Gerinnbarkeit des Blutes. Bei INR-Werten über 1 ist die Gerinnungsfähigkeit vermindert, therapeutisch wird meist ein INR-Wert zwischen 2 und 3 angestrebt.
Auch Wechselwirkungen mit Vitamin K-haltigen Lebensmitteln wie grünem Gemüse treten bei Dabigatran nicht mehr auf. Grundsätzlich ist aber die Anwendung jedes Arzneimittels, das die Gerinnungsfähigkeit des Blutes herabsetzt, für den Patienten mit einem erhöhten Blutungsrisiko verbunden.
Vor einer Behandlung mit Dabigatran sollte der Arzt die Nierenfunktion des Patienten überprüfen. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung ist der Wirkstoff kontraindiziert, ist die Nierenfunktion mittelschwer gestört, ist die Dosis zu reduzieren. Gerinnungshemmer mit Dabigatran werden mit weltweit 260 Todesfällen in Zusammenhang gebracht, davon vier in Deutschland. Bei Menschen über 75 Jahren oder bei einer eingeschränkten Nierenfunktion ist das Risiko erhöht. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Einnahme von Dabigatran ist möglich, im Einzelfall aber nicht sicher belegt.
ABDA