ABDA/NK
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08.02.2023
Nach den Jahren 2015, 2017 und 2019 hat sich die vierte Auflage des Deutschen Apotheken-Award (DAA) 2023 pandemiebedingt verschoben. Bis zum 11. Februar 2023 können sich Apotheken selbst bewerben. Auch Vorschläge von Selbsthilfegruppen, Patientenverbänden oder einzelnen Patientinnen und Patienten sind möglich. Ausgezeichnet werden besondere Initiativen, Projekte und Leistungen aus Apotheke und Pharmazie.
„Der Deutsche Apotheken-Award signalisiert der Gesellschaft, wie kompetent, engagiert und zukunftsorientiert sich die Apotheken für die Belange ihrer Kundinnen und Kunden in deren lokalem Umfeld einsetzen“, sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und Schirmherr des Deutschen Apotheken-Awards (DAA). "Die Einreichungen zum Deutschen Apotheken-Award werden zeigen, dass die Apotheken ihren Patientinnen und Patienten auch künftig als persönliche, vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartner dienen, die ihnen in Zeiten von Unsicherheit einen festen Halt geben.“
Die Sieger in beiden Kategorien erhalten je 2.500 Euro Preisgeld, die Zweitplatzierten 1.000 Euro, die Drittplatzierten 500 Euro. Alle Bewerbungen, die aus dem Vorjahr pandemiebedingt nicht berücksichtigt werden konnten, werden automatisch für 2023 berücksichtigt. Die Auszeichnung wird im April 2023 in Berlin verliehen.
Mehr Informationen und die Bewerbungsbögen finden Sie unter www.deutscher-apotheken-award.de.