10.07.2015
Der Bundesrat hat sich in seinem heutigen Beschluss zum E-Health-Gesetz dafür ausgesprochen, dass der vorgesehene Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden kann. Der Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt, begrüßt diese Empfehlung ausdrücklich.
"Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann", sagt Schmidt. Die Stammapotheke des Patienten sei oft die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation hat. "Und die muss definitiv mit in den Plan." Es sei außerdem ein wichtiges Stück Wahlfreiheit, wenn der Patient selbst entscheiden könne, ob er den Medikationsplan von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen wolle. Ein vollständiger Plan entstehe ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe. Schmidt hofft nun, dass der Bundestag der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren folgt.
Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, findet Schmidt richtig, aber er bemängelt Defizite in der Umsetzung: "Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird." Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne.
Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei laut Schmidt allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. "Und beim Modellprojekt ARMIN zeigen Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen schon heute, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten können. Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen", fordert der Apotheker-Präsident.
ABDA