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22.12.2021
Die verbindliche Einführung des E-Rezepts ist erst einmal auf Eis gelegt. Kurz vor dem gesetzlich bundesweit verbindlichen Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 zieht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Notbremse und verlängert die Testphase. Das geht aus einem Brief des BMG an die Gesellschafter der Gematik hervor. Nach massiver Kritik der Gematik-Gesellschafter an der Umsetzung einer aus ihrer Sicht unausgereiften Funktionsfähigkeit des neuen, digitalen Verordnungssystems geht das BMG damit nun auf die Forderung der Leistungserbringer ein: Sie hatten sich zuletzt in einer gemeinsamen Mitteilung gegen die für den 1. Januar vorgesehene Einführung ausgesprochen.
Ausweitung der Testphase
Bis die entsprechenden Rahmenbedingungen stehen, soll der „kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“, so das BMG. Dafür besteht das Ministerium aber auch auf mehr Engagement aller Beteiligten. Dies erfordere „deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen entsprechenden Reporting-Prozess“. Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt seien, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen, teilte das BMG mit. Konkrete Einzelheiten über das weitere Vorgehen und gegenseitige Pflichten will das BMG mit allen Beteiligten in den kommenden Wochen verbindlich festlegen. Die Gematik soll den Test- und Rollout-Prozess weiterhin eng begleiten.
Seit Wochen schwelt zwischen Leistungserbringern und dem BMG der Konflikt um das Festhalten an dem bundesweiten E-Rezept-Start zum 1. Januar 2022. Groß war die Sorge, dass aufgrund der technischen Unzulänglichkeiten ein Kollaps der Arzneimittel-Verordnung drohen könnte. Vergangene Woche hatten auch Juristen im Rahmen eines Gutachtens vor einer vorschnellen E-Rezept-Belieferung gewarnt und aufgrund von technischen Mängeln der E-Verordnung auf die großen Risiken für Apotheker und die Apothekenrechenzentren hingewiesen. Die Ärzteschaft hatte ihrerseits signalisiert, von einer Umsetzung der E-Verordnung um jeden Preis abzusehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte den Praxen empfohlen, weiterhin auf Papier zu verordnen, wenn etwa die nahegelegene Apotheke ein E-Rezept noch nicht beliefern kann oder möchte.