12.11.2019
Beim Selbstmischen besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden. Öle dürfen aber unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und können bei Inhalation die Gesundheit stark gefährden. Laut BfR häufen sich derzeit die Meldungen und Nachfragen an Giftinformationszentren, bei denen selbstgemischte E-Liquids zu verwendet wurden.
In E-Zigaretten werden in der Regel nikotinhaltige Flüssigkeiten erhitzt, so dass sie verdampft und eingeatmet werden kann. Welche langfristigen Gefahren das sogenannte Dampfen für die Gesundheit darstellt, ist noch nicht ausreichend erforscht. Klar ist jedoch: Unzureichend untersuchte Inhaltsstoffe, Verunreinigungen oder neue Liquid- und Verdampferprodukte können die Risiken erhöhen. Problematisch sind laut BfR auch nikotinfreie Liquids: Sie fallen nicht unter das Tabakrecht und müssen daher keine tabakrechtlichen Bestimmungen einhalten, wie die Verwendungsverbote für gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe und die geltenden Meldepflichten.
Deutsche Produkte unterliegen strengeren Regeln
In den USA wurden innerhalb kurzer Zeit eine Reihe schwerer Lungenerkrankungen mit Atemnot, Husten und Brustschmerzen gemeldet. Es wurde über Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen und sogar Todesfällen berichtet. Die betroffenen Dampfer sind laut einer Studie im Fachblatt „New England Journal of Medicine“ durchschnittlich 19 Jahre alt. Sie verwendeten zum überwiegenden Teil Cannabis-Produkte, die nicht aus dem regulären Handel stammten. Welche Substanz dafür verantwortlich ist, ist noch nicht geklärt. „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Dennoch rät Hensel, auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, vor allem nach einem Produktwechsel.
BfR/NK