Dr. Karen Zoufal
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17.02.2021
Bei der Gesundheitsuntersuchung, die Versicherten ab 35 alle drei Jahre zusteht, wird künftig auch einmalig untersucht, ob eine Viruserkrankung der Leber vorliegt. Wer den Check-up schon wahrgenommen hat, kann das Leber-Screening nachholen lassen, bevor ein Anspruch auf die nächste Gesundheitsuntersuchung besteht.
Künftig können Versicherte ab 35 Jahren einmal beim Gesundheits-Check-up testen lassen, ob sie an einer Hepatitis B oder C leiden. Diese Viruserkrankungen verlaufen oft schleichend und ohne Symptome, können auf Dauer aber zu schweren Leberschäden oder Leberkrebs führen. Durch eine rechtzeitige Behandlung mit Medikamenten, die die Virusvermehrung hemmen, lässt sich dies vermeiden.
Hepatitis B ist eine sehr ansteckende Krankheit, die durch Blut oder Sexualkontakt übertragen wird. Ob eine Infektion vorliegt, lässt sich im Blut durch den Nachweis von Virusprotein und Virus-Erbinformation feststellen. Es gibt eine Impfung, die seit 1995 für Säuglinge und Kinder empfohlen wird und seit 2013 auch für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Wer gegen Hepatitis B geimpft ist, braucht nicht getestet zu werden.
Anders bei Hepatitis C: Hier gibt es keine Schutzimpfung. Die Erkrankung wird vor allem durch Blut übertragen, sexuell nur sehr selten. Wenn sich im Blut Antikörper gegen Hepatitis C-Viren nachweisen lassen, wird in einem zweiten Schritt nach der Erbinformation des Virus gesucht. Ist letztere nicht nachweisbar, so handelt es sich um eine ausgeheilte Infektion. Nur wenn auch Virus-Erbinformation gefunden wird, handelt es sich um eine aktive Infektion, die mit Medikamenten behandelt wird.