06.07.2012
Beratung steht in der Apotheke an vorderster Stelle. Denn immerhin wird mehr als jedes dritte Arzneimittel in der Apotheke nicht vom Arzt verschrieben, sondern im Rahmen der Selbstmedikation erworben. Das sogenannte Grüne Rezept bietet dabei Hilfe und Orientierung, erklärt Apothekerin Monika Koch, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), in der <link>aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten vom 1. Juli 2012.
Seit dem Jahr 2004 werden die meisten rezeptfreien Arzneimittel aus der Apotheke nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sondern müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Der Patient ist jedoch oft unsicher, was ihm am besten helfen könnte. Dann hilft das Grüne Rezept weiter. Dieses wird vom Arzt ausgestellt, er notiert darauf ein Arzneimittel, das er für das Beschwerdebild medizinisch für angemessen hält. "Dem Patienten dient es gewissermaßen als Gedächtnisstütze für Wirkstoff, Markennamen und Darreichungsform. Dem Apotheker signalisiert das Grüne Rezept, dass der Patient bereits mit seinem Arzt über seine Beschwerden gesprochen hat", erklärt Koch. Der Patient muss die Kosten der auf dem Grünen Rezept stehenden Medikamente komplett übernehmen.
Anders beim roten Rezept: Dabei übernimmt die Kasse bis auf die Zuzahlung den vollen Betrag. Der Apotheker muss strenge Vorschriften wie etwa Rabattverträge bei der Abgabe einhalten. Seit Anfang des Jahres dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel als freiwillige Leistung erstatten (in Form einer Kostenrückerstattung). Am besten erkundigt man sich bei der jeweiligen Kasse, ob sie das tut. "Außerdem kann das Grüne Rezept bei der Steuererklärung als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden", informiert Koch.
NAI