NAS
|
29.10.2024
Impfungen schützen vor schweren Krankheitsverläufen. Sie können in aller Regel auch bei einer Erkältung, Vorerkrankung oder medikamentösen Therapie verabreicht werden. Gegen eine Impfung sprechen nur sehr wenige medizinische Gründe, klärt das Robert Koch-Institut auf.
Grundsätzlich können fast alle Personen geimpft werden, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) in einem neuen Faktenblatt zum Thema Impfungen. Häufig werden Impfungen verschoben oder vermieden, weil bestimmte Umstände irrtümlicherweise dagegensprechen. So steht einer Impfung laut RKI unter anderem nichts im Wege bei
- banalen Infekten ohne Fieber,
- chronischen Erkrankungen ohne Immunsuppression,
- Krebserkrankungen,
- Gerinnungsstörungen,
- lokalen Hautreaktionen,
- Ekzemen und Dermatosen,
- medikamentöser Gerinnungshemmung,
- Behandlung mit Antibiotika,
- Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden (Cortison),
- anstehender Operation (empfohlene Zeitabstände: Totimpfstoff 3 Tage, Lebendimpfstoff 14 Tage).
Bei folgenden Umständen sollte eine Impfung sollte vorerst nicht erfolgen:
- bei schweren akuten Erkrankungen,
- bei schweren Allergien gegen Bestandteile eines Impfstoffes,
- keine Lebendimpfstoffe bei angeborener, erworbener oder medikamentös induzierter Immunsuppression.
Mehr Infos darüber, wann eine Impfung erfolgen darf und wann nicht, gibt es im Faktenblatt des RKI. Auch in der Schwangerschaft gibt es einige Ausnahmen, die bei Impfungen beachtet werden sollen. Weitere Infos dazu gibt es im Faktenblatt „Impfungen in der Schwangerschaft“.
Mehr dazu in unserem Podcast. Gleich hier anhören: