30.03.2015
Zusätzlich zu den Erstattungsregeln beschlossen die Länder ein Werbeverbot für die Notfall-Verhütungsmittel. Hersteller dürfen für diese Präparate damit nur innerhalb der medizinischen Fachkreise werben, nicht aber direkt bei Patienten. Das Heilmittelwerbegesetz wird entsprechend ergänzt. Erstattungsregeln und Werbeverbot sind im sogenannten Fünften SGB-IV-Änderungsgesetz verankert, nachdem die Bundesregierung beschlossen hatte, einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Januar zu folgen und Notfall-Verhütungsmittel auch in Deutschland freizugeben. Das Gesetz tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Erstattungsregeln für junge Frauen gelten dann rückwirkend zum 1. März.
Seit 14. März ist die Pille danach offiziell verschreibungsfrei. Allerdings erhalten Frauen derzeit nur ein Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat ohne Rezept in der Apotheke. Ob Apotheker auch ähnlich wirkende Arzneimittel mit dem Inhaltsstoff Levonorgestrel ohne Verschreibung abgeben dürfen, ist immer noch unklar. Das letzte Wort in dieser Frage haben die Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Die haben sich bislang nicht geschlossen in dieser Angelegenheit geäußert.
PZ/RF