ABDA/NK
|
21.04.2021
Die Lieferengpässe sind im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (18 Millionen in 2019), bleiben aber weiter auf einem hohen Niveau. Eine gewisse Entschärfung der Lieferengpässe hat sich dadurch ergeben, dass den Apotheken im April 2020 wegen der Corona-Pandemie vom Gesetzgeber Erleichterungen bei der Auswahl von Ersatzmedikamenten zugestanden wurden. „Die Corona-Gesetzgebung hat den Apotheken bei Lieferengpässen geholfen, die Patienten schneller mit Austauschpräparaten zu versorgen“, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. Die damals eingeführte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gebe den Apotheken die nötige Flexibilität, um auf Lieferengpässe zu reagieren. Dittrich fordert daher, dass diese Freiheit den Apothekern auch nach der Pandemie erhalten bleiben sollte, um alle Patienten gut mit ihren Medikamenten versorgen zu können: „Lieferengpässe waren schon vor Corona da, und es wird sie auch danach geben“, so Dittrich.
Apotheken betreiben jeden Tag einen großen Aufwand, um ihre Patienten mit gleichwertigen Austauschpräparaten zu versorgen, wenn ein bestimmtes Medikament nicht lieferbar ist. Blutdrucksenker, Magensäureblocker und Schmerzmittel gehörten 2020 zu den am stärksten von Lieferengpässen betroffenen Medikamenten: Von den 16,7 Millionen nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln im Jahr 2020 lag Candesartan (Blutdrucksenker) mit 2,1 Mio. Packungen an der Spitze, es folgten Metformin (Antidiabetikum), Pantoprazol (Magensäureblocker), Ibuprofen und Metoprolol (Blutdrucksenker).