21.08.2015
Das BfArM hat heute die Liste der Arzneimittel-Zulassungen veröffentlicht, bei denen auf Basis des EU-Kommissionsbeschlusses das Ruhen der Zulassung angeordnet wurde. Die betroffenen Arzneimittel dürfen damit ab heute weder vom pharmazeutischen Unternehmer, noch von Großhändlern, Apotheken oder sonstigen Stellen abgegeben werden. „Die Apotheker sorgen aber dafür, dass betroffene Patienten dennoch mit vergleichbaren Arzneimitteln anderer Hersteller versorgt werden. Im Vorfeld haben wir die Apotheken auf die für heute angekündigte Anordnung des BfArMs vorbereitet. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) arbeitet eng mit dem BfArM zusammen und hat die Apotheken heute früh vor Beginn der regulären Öffnungszeiten informiert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Auf der aktualisierten Liste des BfArM befinden sich auch 17 Arzneimittel, die auf der Liste der Europäischen Kommission nicht genannt wurden. Grund dafür ist, dass bei diesen Arzneimitteln die Zulassung zwar bereits erloschen ist, diese aber wegen besonderer nationaler Regelungen in Deutschland noch über einen begrenzten Zeitraum abgegeben werden dürfen. Um diese Arzneimittel aus dem Verkehr zu ziehen, wurde auch für sie das Ruhen der Zulassungen ausgesprochen. „Die aktuelle Liste ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich verändern. Apotheker sollten sich deshalb auch in Zukunft über Veränderungen der Liste informieren“, so Kiefer.
Gesundheitsgefahren bestehen derzeit laut BfArM nicht. Patienten, die noch im Besitz entsprechender Arzneimittel sind und sich unsicher sind, ob sie diese weiter verwenden können, sollten ihr Arzneimittel nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich an ihren Arzt oder Apotheker wenden. Bei den betroffenen Arzneimitteln handelt es sich ausschließlich um Generika. Mit Lieferengpässen sei laut BfArM nicht zu rechnen, weil vergleichbare andere Arzneimittel zur Verfügung stünden.
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NK