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15.01.2025
Das Produkt war dem Zoll in Rheinland-Pfalz bei der Einfuhrkontrolle aufgefallen und zur Laboranalyse ins Landesuntersuchungsamt geschickt worden. Dort bestätigte sich der Verdacht auf den schädlichen Inhaltsstoff.
Sibutramin wurde früher in legalen Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber seit vielen Jahren keine Zulassung mehr. Der Grund: Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt.
„Starvex“ ist demnach kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackung glauben machen möchte, sondern ein nicht zugelassenes Medikament, das großen Schaden anrichten kann. Durch die fehlende Deklaration wissen potenzielle Kunden zudem nicht, welcher Gesundheitsgefahr sie sich aussetzen. „Solche Mittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel damit ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann“, schreibt das LandesuntersuchungsamtRheinland-Pfalz in einer aktuellen Pressemitteilung.
Die Verbraucherschützer raten generell davon ab, Schlankheitspillen und andere Medikamente mit dubiosen Werbeversprechen im Internet zu kaufen. Immer wieder werden bei Kontrollen gesundheitsschädliche Substanzen gefunden. Eine Auflistung der Produkte, die nicht schlank sondern krank machen, gibt es hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes.