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08.07.2022
Eine Krankschreibung steht einem Urlaub nicht automatisch im Wege, sofern er zur Genesung beiträgt und den Heilungsprozess nicht verzögert. Bei Reisen ins Ausland muss allerdings vorher eine Zustimmung der Krankenkasse eingeholt werden, damit das Krankengeld weitergezahlt wird. Zudem muss die Krankschreibung für die gesamte Reisedauer gelten. Hilfreich ist, dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, die besagt, dass die Reise den Heilungsprozess nicht behindert und die Behandlung nicht unterbricht.
Bei Auslandsreisen ist zu klären, ob und für welche Behandlungen und Situationen die Krankenkasse oder Reisekrankenversicherung aufkommt – auch unterwegs, damit man nicht auf den Kosten für einen Notarzteinsatz oder Zwischenstopps sitzen bleibt, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist. Hier ist ein Blick auf das „Kleingedruckte“ empfehlenswert, denn viele Reisekrankenversicherungen gelten nicht für bereits vor Reiseantritt bekannte Erkrankungen. Bei Flugreisen ist es ratsam, sich von Arzt die Flugtauglichkeit attestieren zu lassen. Ein international einheitliches Formular dafür ist in Reisebüros oder auf Webseiten der Fluggesellschaften erhältlich.
Werden auf der Reise größere Mengen an Arzneimitteln mitgeführt, so ist unter Umständen eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die idealerweise auch in englischer Sprache ausgestellt wird. Darüber, welche Arzneimittel in welcher Menge erlaubt sind, informieren die jeweiligen Botschaften.
Weitere Informationen gibt das Informationsblatt „Mobil bleiben trotz Krebs" des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums.