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11.11.2022
Bevor ein Arzneimittel auf den Markt kommt, wird es in klinischen Studien getestet. Seltene Nebenwirkungen werden von solchen Studien jedoch nicht vollständig erfasst. Deshalb gibt es für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, den Verdacht auf Nebenwirkungen zu melden und damit zur Sicherheit von Arzneimitteln beizutragen.
Da ein Arzneimittel vor der Zulassung an einer begrenzten Anzahl von Personen getestet wird, kann es sein, dass seltene Nebenwirkungen während dieser klinischen Studien nicht erfasst werden. Nachdem ein Arzneimittel auf den Markt gekommen ist, steigt mit jeder Person, die das Arzneimittel verwendet, die Wahrscheinlichkeit dafür, dass selten auftretende Nebenwirkungen beobachtet werden. Um möglichst schnell viele Daten zu sammeln und die Sicherheit neuer Präparate zügig gewährleisten zu können, gibt es spezielle Melderegister für unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln. Jede Person, die hier den Verdacht auf Nebenwirkungen eines Medikaments schildert, hilft, diese noch sicherer zu machen.
In Deutschland kann solch ein Verdacht unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Die gemeldeten Daten gelangen direkt an die richtigen Stellen beim Paul-Ehrlich-Institut und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort werden sie von Fachleuten für Arzneimittelsicherheit ausgewertet. Um noch besser zu aussagekräftigen Daten zu kommen, arbeiten die europäischen Arzneimittelbehörden zusammen und speisen die Informationen in eine zentrale Datenbank namens EudraVigilance ein. So können Nebenwirkungen von Arzneimitteln europaweit erfasst und überwacht werden.