RF/ET/PZ
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27.10.2020
Eine Änderung der AmVV, die bereits im letzten Jahr beschlossen wurde, aber erst zum 1. November 2020 in Kraft tritt, regelt, dass Ärzte auf dem Rezept die Dosierung des verordneten Präparats machen müssen. Die Dosierung zum Beispiel in der Form "1-0-1", vermerkt der Arzt hinter dem verordneten Medikament. Er darf darauf verzichten, wenn ein Medikationsplan vorliegt, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder er dem Patienten eine schriftliche Dosierungsanweisung bereits mitgegeben hat. In diesen Fällen macht er dies auf dem Rezept kenntlich.
Durch die Angabe der Dosierung auf dem Rezept bei allen Arzneimitteln werde eine relevante Informationslücke für eine sichere und wirksame Pharmakotherapie geschlossen, bekräftigte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer Stellungnahme zum AMVV-Änderungsentwurf im August letzten Jahres. Auch würden Dosierungs- und andere Medikationsfehler sowie dadurch hervorgerufene Patientenrisiken reduziert. Dies gelte auch für das sogenannte Entlassmanagement, also für den Übergang von ambulanter in die stationäre Versorgung, und umgekehrt.