Patienten müssen mit Aufzahlungen für Arzneimittel rechnen

Millionen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen seit Monatsanfang mit Aufzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel rechnen.

Rezept
Bei rezepflichtigen Arzneimitteln werden nun teilweise, zusätzlich zu den 5 bis 10 Euro, Aufzahlungen nötig.
© ABDA

Grund dafür sind neue Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen. Für mehr als 2.000 Medikamente haben die Kassen so genannte Festbeträge neu definiert. Liegt der tatsächliche Preis des Arzneimittels darüber, müssen Patienten die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Rund 700 Arzneimittel sind nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) betroffen.

Die Aufzahlungen sind zusätzlich zu den gesetzlichen Zuzahlungen – 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel – zu leisten. „Für manche Patienten sind schon die Zuzahlungen schwer zu schultern“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Wenn noch Aufzahlungen dazukommen, ist für viele Menschen das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich kann den Patienten nur raten, sich in der Apotheke über preiswertere Alternativpräparate zu erkundigen. Der Apotheker wird im Einzelfall prüfen, ob ein Austausch überhaupt möglich ist und Sinn macht – nach pharmazeutischen Kriterien.“

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Festbeträge für neun Festbetragsgruppen festgesetzt. Darunter sind Arzneimittel die bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen angewendet werden sowie zur Behandlung von Depressionen, der Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms. Die Beschlüsse führen nach GKV-Angaben zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Mio. Euro pro Jahr.

Während die gesetzlichen Zuzahlungen von den Apotheken an die GKV komplett
überwiesen werden müssen, fließen die Aufzahlungen an Großhändler und
Pharmahersteller. Die Pharmahersteller können ihre Preise zum 1. und 15. eines jeden Monats ändern, um sie z.B. an den Festbetrag anzupassen. Derzeit unterliegen mehr als 31.000 Arzneimittel einem Festbetrag. Davon sind etwa 5.800 Medikamente komplett zuzahlungsbefreit, weil ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem entsprechenden Festbetrag liegt.

ABDA

Das könnte Sie auch interessieren

Medikamente ohne Zuzahlung

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Anzeige
Anzeige

Schlemmen ohne Völlegefühl

Genuss ohne Reue: Wenn nach deftigen Speisen der Bauch schmerzt, sind praktische Helfer gefragt.

Arzneimitteldatenbank

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Podcast "gecheckt!"
Mann hält sich den Bauch nach üppigem Essen.
Podcast: gecheckt!
Apotheke

Podcast: Was hilft gegen Sodbrennen?

Saures Aufstoßen und Brennen in der Speiseröhre können sehr unangenehm sein. Wie es dazu kommt und…

Krankheiten von A - Z

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

nach oben