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Neues E-Rezept ab 2022: So könnte es aussehen

PZ/NK  |  25.03.2021

Ab Januar 2022 sollen Verschreibungen für Medikamente in Deutschland nur noch über das digitale E-Rezept abgewickelt werden. Die Patienten sollen die zu den E-Rezepten gehörenden QR-Codes aber nicht nur über Smartphone-Apps in die Apotheke bringen können, sondern auch ausgedruckt. Für dieses neue „Papierrezept“ gibt es nun einen ersten Entwurf, den die Pharmazeutische Zeitung vorgestellt hat.

Frau mit Smartphone in der Hand.
Das digitale E-Rezept können Patienten mittels einer App an eine Apotheke weiterleiten.
© YakobchukOlena/iStockphoto

In Deutschland sollen laut Bundestag schon bis zum 30. Juni 2021 geschaffen werden. Sechs Monate später, also ab dem 1. Januar 2022, kommt dann die E-Rezept-Pflicht: Ärzte geben dann nur noch digitale Arzneimittel-Verordnungen heraus, das rosa Papierrezept gehört der Vergangenheit an. Mit einer speziell entwickelten App schicken Patienten dann die auf die Verordnungen verweisenden QR-Codes an eine Apotheke ihrer Wahl. Auf Nachfrage sollen Patienten aber auch weiterhin einen Ausdruck erhalten können: Dieser enthält dann allerdings nicht mehr die Verordnung selbst samt Arztunterschrift, sondern „nur“ den QR-Code, mit dem die Apotheke auf die digitale Verordnung zugreifen kann. Laut ABDA - Bundesevereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. ist schon die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die dafür vorgesehene Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angeschlossen. 

Für den Anfang: Ausdrucke statt digitale Rezepte

Alle an diesem Digitalisierungsprozess beteiligten Experten gehen derzeit jedoch davon aus, dass diese Ausdrucke des E-Rezepts in den ersten Monaten noch weitaus häufiger zur Anwendung kommen werden als die digitalen E-Rezepte, die über Handy-Apps an die Apotheken weitergeleitet werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens gibt es hinsichtlich der Patienten-App, die das Unternehmen Gematik entwickelt, noch viele ungeklärte technische Fragen. Unter anderem ist noch offen, wie sich die Versicherten gegenüber der App und in der Apotheke identifizieren können. Derzeit ist ein recht kompliziertes Verfahren geplant, zu dem viele Versicherte gar keinen Zugang hätten. Zweitens muss die Möglichkeit der Rezept-Abwicklung über eine Handy-App auch erst einmal in der Bevölkerung ankommen und sich dort etablieren. Insbesondere bei älteren Patienten ist davon auszugehen, dass eher die Ausdrucke als die Handy-App genutzt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wurden gesetzlich damit beauftragt, entsprechende Formate für diese Ausdrucke zu entwerfen. Der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) liegt ein aktueller Entwurf des E-Rezept-Ausdrucks vor, das folgendermaßen aussieht:

Auffällig ist, dass schon im Titel auf den größten Unterschied zum Papierrezept hingewiesen wird: „Ausdruck zur Einlösung Ihrer E-Verordnung“, heißt es dort. Damit ist klar: Der Ausdruck hat keinerlei Formularcharakter mehr, wie es beim rosa Rezept der Fall war. Vielmehr sind die aufgedruckten QR-Codes nur noch ein Verweis auf die eigentliche Verordnung, die auf dem Fachdienst-Server der Gematik liegt.

Unter dem Namen und dem Geburtsdatum des Patienten sind die Adresse und Telefonnummer des verordnenden Arztes aufgeführt sowie das Verordnungsdatum. Neu ist auch, dass der Zeitraum der Gültigkeit des QR-Codes ausdrücklich aufgeführt ist. Schließlich kann der Ausdruck bis zu vier QR-Codes enthalten: Der größere Code führt den Apotheker nach dem Scannen direkt zur (Sammel-)Verordnung. Die kleineren Codes beziehen sich auf bis zu drei einzelne Arzneimittel-Verordnungen. Der Entwurf enthält auch weitere Informationen zur Medikation, die leicht verständlich unter dem Code stehen. Beispielsweise stehen dort Hinweise zur Einnahme („Bitte mit Flüssigkeit einnehmen“) oder Dosierungshinweise. Auch die PZN ist angezeigt.

Am unteren Ende des DIN-A5-Ausdrucks stehen noch zwei Service-Hinweise der Gematik. Erstens verweist sie auf ihre Info-Website zum E-Rezept (www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de). Zweitens enthält jeder Ausdruck noch einen Werbe-Hinweis für die Gematik-App, um die Nutzung der Anwendung voranzubringen.

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