PZ/NK
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25.03.2021
Ab Januar 2022 sollen Verschreibungen für Medikamente in Deutschland nur noch über das digitale E-Rezept abgewickelt werden. Die Patienten sollen die zu den E-Rezepten gehörenden QR-Codes aber nicht nur über Smartphone-Apps in die Apotheke bringen können, sondern auch ausgedruckt. Für dieses neue „Papierrezept“ gibt es nun einen ersten Entwurf, den die Pharmazeutische Zeitung vorgestellt hat.
In Deutschland sollen laut Bundestag schon bis zum 30. Juni 2021 geschaffen werden. Sechs Monate später, also ab dem 1. Januar 2022, kommt dann die E-Rezept-Pflicht: Ärzte geben dann nur noch digitale Arzneimittel-Verordnungen heraus, das rosa Papierrezept gehört der Vergangenheit an. Mit einer speziell entwickelten App schicken Patienten dann die auf die Verordnungen verweisenden QR-Codes an eine Apotheke ihrer Wahl. Auf Nachfrage sollen Patienten aber auch weiterhin einen Ausdruck erhalten können: Dieser enthält dann allerdings nicht mehr die Verordnung selbst samt Arztunterschrift, sondern „nur“ den QR-Code, mit dem die Apotheke auf die digitale Verordnung zugreifen kann. Laut ABDA - Bundesevereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. ist schon die Mehrheit der Apotheken in Deutschland an die dafür vorgesehene Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen angeschlossen.
Für den Anfang: Ausdrucke statt digitale Rezepte
Alle an diesem Digitalisierungsprozess beteiligten Experten gehen derzeit jedoch davon aus, dass diese Ausdrucke des E-Rezepts in den ersten Monaten noch weitaus häufiger zur Anwendung kommen werden als die digitalen E-Rezepte, die über Handy-Apps an die Apotheken weitergeleitet werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens gibt es hinsichtlich der Patienten-App, die das Unternehmen Gematik entwickelt, noch viele ungeklärte technische Fragen. Unter anderem ist noch offen, wie sich die Versicherten gegenüber der App und in der Apotheke identifizieren können. Derzeit ist ein recht kompliziertes Verfahren geplant, zu dem viele Versicherte gar keinen Zugang hätten. Zweitens muss die Möglichkeit der Rezept-Abwicklung über eine Handy-App auch erst einmal in der Bevölkerung ankommen und sich dort etablieren. Insbesondere bei älteren Patienten ist davon auszugehen, dass eher die Ausdrucke als die Handy-App genutzt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wurden gesetzlich damit beauftragt, entsprechende Formate für diese Ausdrucke zu entwerfen. Der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) liegt ein aktueller Entwurf des E-Rezept-Ausdrucks vor, das folgendermaßen aussieht: