28.11.2016
Aktuell ist das Gesetz zur "Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe" in Kraft getreten. Es ermöglicht den Behörden eine umfassende Strafverfolgung im Zusammenhang mit neuen, künstlich hergestellten Rauschmitteln. Bekannt sind sie auch als "Designerdrogen" oder "Legal Highs". Gelegentlich werden sie verharmlosend als Badesalze oder Kräutermischungen beworben.
Das Gesetz sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) vor. Zudem kann die Weitergabe von NPS bestraft werden. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. "Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. In Deutschland wurden für das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich registriert. Experten gehen jedoch von einer großen Dunkelziffer im Hinblick auf Vergiftungen und Todesfälle aus.
Zwei Drittel aller bekannten neuen Substanzen gehören chemisch zu drei bekannten psychoaktiven Stoffgruppen. Bisher waren Personen, die solche Stoffe herstellten oder verbreiteten, zunächst oft vor Strafverfolgung sicher. Der Grund: Die Substanzen mussten erst analysiert, beschrieben und dann verboten werden. Verboten waren sie erst, wenn sie in die Liste der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen waren. Das führte dazu, dass die Behörden den Drogenköchen ständig hinterher liefen. Wurde eine Substanz verboten, veränderten diese den Stoff leicht in seiner chemischen Struktur. Damit war es rechtlich gesehen wieder eine ganz neue Substanz, die erneut verboten werden musste. Mit dem neuen Gesetz soll sich das nun ändern.
BMG/RF