08.11.2016
Patienten sollen direkt melden, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Medikament unerwünschte Wirkungen zeigt. Dazu fordern jetzt alle europäischen Arzneimittelbehörden auf, u.a. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Die Behörden seien auf solche Signale aus der Praxis angewiesen, um Arzneimittelrisiken möglichst schnell identifizieren zu können.
"Je früher, häufiger und detaillierter die Arzneimittelbehörden Meldungen erhalten, desto früher können diese Risikosignale erkannt und bewertet werden, um bei Bedarf Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen", so Professor Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM. Seit 2012 können Patienten oder deren Angehörige und Freunde über ein extra für Verbraucher konzipiertes Online-Formular unerwünschte Wirkungen melden. "Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit, im Interesse aller Beteiligten", bat PEI-Präsident Professor Dr. Klaus Cichutek.
Aufgabe der Überwachungsbehörden ist es dann, aus den Meldungen diejenigen zu filtern, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sind. Bislang gehen die Behörden davon aus, dass weniger unerwünschte Wirkungen gemeldet werden als tatsächlich auftreten. Entweder informieren die Patienten ihren Arzt oder Apotheker nicht über eine Nebenwirkung oder bringen ein Symptom nicht in Zusammenhang mit dem Arzneimittel. Nebenwirkungen zu Arzneimitteln, die sich bereits länger auf dem Markt befinden, würden bekanntermaßen weniger häufig gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln.
BfArM und PEI bitten die Patienten darum, möglichst auch Arztbriefe, Krankenhausberichte und ähnliche Informationen beizufügen. Die Daten würden über eine gesicherte Verbindung in die Datenbank übermittelt und selbstverständlich vertraulich behandelt. Die medizinische Einschätzung des Falles durch den betreuenden Arzt sei wichtig für die Bewertung. Nicht zuletzt warnen die Behörden: "Die Meldung der Nebenwirkung ersetzt nicht den Arztbesuch." Nur der behandelnde Arzt könne und dürfe beurteilen, ob beispielsweise eine Dosisreduktion oder gar ein Absetzen des verdächtigten Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll ist.
dh/PZ/RF