13.04.2016
Um neue innovativen Arzneimittel langfristig bezahlbar zu halten, wird es künftig eine Umsatzschwelle geben. Die Pharmaindustrie wird so im ersten Jahr nicht mehr unbegrenzt von den hohen Preisen profitieren können. Darauf einigten sich Bundesregierung und Arzneimittelhersteller beim Pharmadialog, dessen Ergebnisse gestern in Berlin vorgestellt wurden.
Um die Ausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu mäßigen, soll für umsatzstarke hochpreisige Arzneimittel ab einem bestimmten Schwellenwert auch im ersten Jahr der Erstattungspreis gelten. Diese Preisbremse soll dafür sorgen, dass Durchbruchinnovationen das Finanzierungssystem der Kassen nicht aus der Balance bringen und die Beiträge für die Patienten langfristig bezahlbar bleiben. Innovationssprünge werden in Zukunft häufiger zu erwarten sein, daher hält die Politik dieses Instrument zur Preisregulierung für dringend nötig. Nach Angaben der Treuhand Hannover lag der Anteil der Hochpreiser an den Arzneimittelausgaben der GKV im vergangenen Jahr bereits bei 35 Prozent (2003: 3 Prozent). Die neue Regelung wird jedoch auch künftig nur für eine kleine Gruppe von Neuzulassungen greifen. Im vergangenen Jahr wären vielleicht fünf bis sechs Arzneimittel davon betroffen gewesen, heißt es.
Zudem soll die Zahl der für Kinder geeigneten Arzneimittel erhöht werden, um die Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Auch der Schutz vor Arzneimittelfälschungen wird verstärkt. Dazu sollen in Zukunft die Behörden schon bei Verdacht auf Fälschungen das Arzneimittel aus dem Verkehr ziehen, ihren Rückruf oder ihre Sicherstellung anordnen dürfen. Die Regierung will außerdem die Entwicklung von Reserve-Antibiotika fördern, die im Notfall gegen resistente Bakterien eingesetzt werden. Das Bundesforschungsministerium wird auch die Förderung neuartiger Therapieansätze für bakterielle Infektionen ausbauen.
et/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK