13.10.2016
Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker stellt fest, dass das gegenwärtig bestehende deutsche Preisbildungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine unverzichtbare Säule in der Statik des deutschen Gesundheitssystems ist. Es schützt Patienten vor Übervorteilung, verhindert ruinösem Wettbewerb und Defizite in der Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Zudem macht es das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung erst möglich. An das Preisbildungssystem knüpfen diverse gesetzliche Steuerungs- und Sparmechanismen zugunsten der Krankenkassen an, wie die gesetzliche Zuzahlung des Patienten, das Festbetragssystem und der Apothekenabschlag. Die aus dem System resultierende, transparente Preisbindung ist unabdingbar erforderlich für jedwede Kostendämpfungsmaßnahme im Bereich der Arzneimittelversorgung zugunsten der Solidargemeinschaft. Darüber hinaus gewährleistet es in Verbindung mit der Niederlassungsfreiheit seit Jahrzehnten eine nahe am europäischen Durchschnitt liegende Apothekendichte und eine dem Versorgungsbedarf entsprechende Verteilung der Apotheken in Deutschland.
Es ist kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer mit dem Interesse des Staates an einer flächendeckenden, ortsnahen, jederzeit verfügbaren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung einerseits und der Finanzierbarkeit des Krankenversicherungssystems andererseits in Einklang bringt.
Sollte der Europäische Gerichtshof die deutschen Preisvorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Hindernis für den grenzüberschreitenden Versand dieser Arzneimitteln beurteilen, fordert die Hauptversammlung die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, dieses bewährte System nicht von vornherein zugunsten einiger weniger Wirtschaftsteilnehmer aufzugeben, sondern insbesondere Möglichkeiten zu erwägen, es dem europarechtlichen Maßstab zu entziehen, um autonom gestalten zu können.
Die zuständigen Landesbehörden werden aufgefordert, etwaigen Verstößen gegen die national auch in diesem Falle weitergeltende Preisbindung mit Vollzugsmaßnahmen entgegen zu treten, die einer Kannibalisierung des Marktes bis zu einer geordneten gesetzgeberischen Reaktion vorbeugen.
NK