24.02.2016
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt erneut vor dem Verzehr von „Red Rice“-Produkten („Roter Reis“). Der Inhaltsstoff Monakolin K sei identisch mit dem Wirkstoff Lovastatin, der in verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln zur Senkung des Cholesterinspiegels enthalten ist.
Zubereitungen mit Rotem Reis können die gleiche Wirkung entfalten wie Arzneimittel mit Lovastatin. In Studien mit verschiedenen Red-Rice-Produkten wurde bereits bei Dosierungen ab 5 mg pro Tag eine nennenswerte Wirkung nachgewiesen. Monakolin K selbst kann zahlreiche unerwünschte Wirkungen hervorrufen wie Schädigungen der Skelettmuskulatur und der Leber. So kann es insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme dieser Nahrungsergänzungsmittel und Cholesterinsenkern zu Nebenwirkungen wie Muskelschädigungen kommen. Das BfArM hatte bereits 2002 vor dem Verzehr von Red Rice-Produkten als Nahrungsergänzungsmittel gewarnt. Auch eine Expertenkommission, die aus behördenexternen Wissenschaftlern besteht, kam jetzt zu dem Ergebnis, dass Red-Rice-Produkte ab einer Tagesdosis von 5 mg Monakolin K aufgrund der nennenswerten Wirkung als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen sind. Diese Produkte dürfen dementsprechend in Deutschland nicht als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden.
Roter Reis gilt in China als verbreitetes Nahrungsmittel. Seine rötliche Färbung erhält der Reis durch die Ansiedlung eines Schimmelpilzes und der somit eingeleiteten Fermentierung. Der Reis wird in Asien traditionell zur Behandlung von Beschwerden des Magen-Darm-Trakts und des Herz-Kreislauf-Systems sowie zum Färben, Aromatisieren und Konservieren von Lebensmitteln eingesetzt. In Europa ist eine Verwendung von Rotschimmelreis in üblichen Lebensmitteln dagegen nicht bekannt. In einigen EU-Mitgliedstaaten wird Roter Reis in unterschiedlichen Dosierungen als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben.
BfArM/NK