19.02.2019
Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland erstatten ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Medikamente. Voraussetzung dafür ist, dass sie vom Arzt auf einem grünen Rezept verordnet werden. Davon profitieren vor allem Schwangere, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) nach einer aktuellen Auswertung berichtet.
Von 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten 76 ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. 41 Kassen erstatten Schwangeren unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid.
Apotheker und DAV-Selbstmedikationsberater Stefan Fink rät dazu, im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkasse zu prüfen: „Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts.“ Zusammen mit der Quittung aus der Apotheke kann der Patient das Grüne Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen und die Erstattung beantragen.
„Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren“, sagt Fink. „Im Bereich der Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne Patientengruppen ergeben. Die Apotheker beraten die Patienten zu diesen Arzneimitteltherapien und Alternativen dazu. Rezeptfreie Arzneimittel sind genauso wirksam wie rezeptpflichtige, und der Schutz vor Fehlgebrauch oder gar Missbrauch hat oberste Priorität.“
Eine <link www.aponet.de service diese-kassen-erstatten-rezeptfreie-arzneimittel.html>Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen finden Sie auf aponet.de.
NK