09.02.2018
Um die Sicherheit von Medikamenten noch weiter zu erhöhen, müssen ab Februar 2019 verschreibungspflichtige Arzneimittel zusätzliche Sicherungsmerkmale auf ihrer Packung tragen. In Deutschland hat securPharm die entsprechende Technik dafür entwickelt. Bis zum Am 1. April 2018 sollen nun alle Apotheken in Deutschland von ihren Softwarehäusern über notwendige Hardware-Anpassungen und Software-Aktualisierungen informiert sein und den Zeitplan für die Umsetzung im laufenden Jahr festlegen.
Ab dem 1. April 2018 können alle Apotheken ihren Zugang zum securPharm-System beantragen. Dazu müssen sie sich bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) legitimieren lassen und erhalten dann ihr elektronisches Zertifikat, welches eine Grundvoraussetzung für die Anbindung darstellt. Das teilt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. mit. Genau in einem Jahr, ab dem 9. Februar 2019, dürfen nur noch rezeptpflichtige Medikamente in Verkehr gebracht werden, die eine Echtheitsprüfung mit zwei Sicherheitsmerkmalen erfolgreich bestanden haben. Bundesweit haben seit 2013 schon fast 400 Apotheken erfolgreich am Testbetrieb des securPharm-Systems teilgenommen.
„Die Apotheken werden bestens vorbereitet sein, um ihre Patienten auch weiterhin mit allen notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, wenn die Fälschungsschutzrichtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, ABDA-Vorstandsmitglied und securPharm-Verantwortlicher. Die Apotheken hätten nun noch ausreichend Zeit, um sich vor dem Beginn des Scharfschaltens von securPharm am 9. Februar 2019 mit den neuen Sicherheitsprüfungen und geänderten Arbeitsprozessen vertraut zu machen. Mit dem System erhöhe sich die Arzneimittelsicherheit für die Patienten noch einmal deutlich, so Hubmann.
ABDA