Wie beantragt man eine Kur?
Weinberger: Wenn die Kur von der Krankenkasse mitfinanziert werden soll, führt der erste Weg immer zum behandelnden Arzt.
Wie prüft die Krankenkasse den Kurantrag?
Weinberger: In der Regel nur nach Aktenlage. In einigen Fällen ziehen die Krankenkassen noch ihren Medizinischen Dienst, kurz MDK genannt, zur Begutachtung hinzu.
Viele verwechseln die Kur mit einer Reha-Maßnahme. Worin besteht der Unterschied?
Weinberger: Bei einer Rehabilitationsmaßnahme geht es immer darum, eine bereits vorhandene Erkrankung zu lindern und zu behandeln. Eine Kur ist eine ambulante Vorsorgeleistung. Mit ihr sollen Krankheiten verhindert werden.
Darf man sich den Kurort selbst auswählen?
Weinberger: Das können Patienten, wenn der Ort für ihre Indikation ein ortsgebundenes Heilmittel anbietet. Bei diesen ortsgebundenen Heilmitteln kann es sich zum Beispiel wie in Bad Füssing um Thermalwasser handeln, aber auch um Moor, einen Heilstollen oder ein spezielles Heilklima. Jeder anerkannte Kurort muss ein solches ortsgebundenes Heilmittel besitzen.
Was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Weinberger: Jeder Patient kann bei seiner Krankenkasse einen Widerspruch einlegen. Leider gehen diese aus meiner Sicht sehr restriktiv mit den eingehenden Anträgen um und lehnen rund 60 Prozent ab. Die Verantwortlichen begründen dies damit, dass die Möglichkeiten am Wohnort noch nicht ausgeschöpft seien.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Weinberger: Der lohnt sich auf alle Fälle. Aus meiner Erfahrung werden nach einem Widerspruch etwa die Hälfte der zuvor abgelehnten Anträge bewilligt, ohne dass sich am Sachverhalt etwas geändert hat.
Und wie sieht es mit einer Klage vor dem Sozialgericht aus?
Weinberger: Viele haben Angst, vor das Sozialgericht zu ziehen, um gegen eine Ablehnung vorzugehen. Sie fürchten, sich wegen der Gerichtskosten in den finanziellen Ruin zu stürzen. Doch in der ersten Instanz übernimmt der Staat die Kosten für eine Klage vor dem Sozialgericht.
Wieso lehnen die Krankenkassen so viele Kuranträge ab?
Weinberger: Mich wundert es schon sehr, dass die Krankenkassen bei der Genehmigung von Kuren so restriktiv sind. Eine dreiwöchige ambulante Kur kostet die Krankenversicherer bundesweit im Durchschnitt nur 530 Euro pro Patient. Ein Vielfaches davon zahlen die Versicherten aus eigener Tasche.
Wann beginnt die Kur? Und wie lange dauert sie?
Weinberger: Nach der Genehmigung kann man die Kur innerhalb eines halben Jahres antreten. Danach verfällt der Anspruch, und es ist ein neuer Antrag nötig. Normalerweise dauert eine Kur drei Wochen, unter bestimmten Bedingungen ist eine wochenweise Verlängerung möglich. Nach einer absolvierten Kur kann man frühestens nach drei Jahren eine neue beantragen.
Wie geht es nach der Kur weiter?
Weinberger: Die Patienten fahren nach der Kur wieder nach Hause und sind hoffentlich gesünder als zu Beginn der Maßnahme. Wir haben dazu in Bad Füssing Studien durchgeführt. Sie zeigen zum Beispiel bei unserer Behandlung von Stresserkrankungen, dass Patienten nach einem solchen Aufenthalt seltener zum Arzt müssen und auch weniger Medikamente benötigen. Dieser Effekt hält mindestens ein- bis anderthalb Jahre an.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Peter Erik Felzer.