01.06.2018
19,5 Millionen Medikamente gelten als Kühlartikel, deren Lagertemperatur bei maximal 8 Grad Celsius liegen darf. Dazu kommen noch 8,2 Millionen kühlkettenpflichtige Arzneimittel, die innerhalb der gesamten Lieferkette sowie bei der Lagerung ohne Unterbrechung zwischen 2 und 8 Grad Celsius gekühlt werden müssen. Beispiele dafür sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln und Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
„Wenn ein Arzneimittel kühlpflichtig ist, ist das auf der Packung vermerkt. Patienten, die unsicher sind, können aber jederzeit in ihrer Apotheke fragen“, sagt Berend Groeneveld, Apotheker und Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes. „Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden. Vorsicht aber bei Medikamenten wie Insulin, die zu Hause im Kühlschrank gelagert werden müssen! Das Insulin kann unterwegs in einer Kühlbox mit Kühlakku gelagert werden, darf aber nicht einfrieren.“ Am besten umwickle man es mit einem Handtuch, rät der Apotheker. Insulinpens, die in Gebrauch sind, können bei Raumtemperatur gelagert werden, aber nicht über 25 Grad Celsius.
Groeneveld weiter: „Kühlpflichtige Arzneimittel eignen sich kaum für den Versandweg. Bei Arzneimitteln aus der Apotheke vor Ort ist die Temperaturführung vom Hersteller über den Großhandel bis zur Abgabe an den Patienten indes garantiert. Deswegen ist es für Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben.“
ABDA