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Staatliche Cannabisagentur geht an den Start

03.03.2017

Eine Cannabisagentur, die am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist, wird den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern und kontrollieren. Unmittelbar nach ihrer Einrichtung wird die Agentur ein europaweites Ausschreibungsverfahren starten und anschließend Aufträge zum Anbau an geeignete Unternehmen vergeben. Ziel ist es, die Versorgung schwerkranker Patienten mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen.

In Deutschland überwacht künftig eine Cannabisagentur den Anbau von Medizinalhanf.
Über den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken wacht in Deutschland künftig eine staatliche Agentur.
© Mykola Mazuryk - Fotolia

Künftig dürfen Ärzte schwerkranken Patienten Cannabis auf Rezept verschreiben. Dafür sorgt ein Gesetz, das im März 2017 in Kraft treten wird. „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt für schwerkranke Patientinnen und Patienten, die auf die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln angewiesen sind. Mit der Cannabisagentur tragen wir dazu bei, dass deren Versorgung mit Cannabis in pharmazeutischer Qualität sichergestellt werden kann“, sagt BfARM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich. Die Cannabisagentur wird als neues Fachgebiet in der Abteilung „Besondere Therapierichtungen“ im BfArM eingerichtet. Weitere Aufgaben werden bei der Bundesopiumstelle im BfArM angesiedelt. Wie bisher wird diese die Importe von Cannabis überwachen, solange noch keine Ernte in Deutschland erfolgt. Das BfArM geht davon aus, dass im Jahr 2019 Cannabis aus deutschem Anbau zur Verfügung stehen wird. Derzeit wird Cannabis zu medizinischen Zwecken aus den Niederlanden und Kanada importiert.

Wenn der Anbau in Deutschland erfolgt, wird die Cannabisagentur die Auslieferung an Apotheken steuern. Der Anbau erfolgt jedoch nicht durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. Die Agentur wird das Cannabis aufkaufen, einen Abgabepreis festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken verkaufen. Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen. Auf den tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke hat das BfArM keinen Einfluss. Die Vertriebswege von Herstellern und Händlern werden mit den gesetzlichen Regelungen beim Vertrieb anderer Betäubungsmittel identisch sein.

Wie viel Cannabis künftig benötigt wird, kann derzeit nur geschätzt werden. Bisher hatten etwa 1.000 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von medizinischem Cannabis. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm pro Person würden 365 Kilogramm pro Jahr benötigt, um alleine diese Patienten zu versorgen. Für die Zukunft müsse genau beobachtet werden, wie häufig Ärzte Cannabis verschreiben und wie hoch der Bedarf sein wird. Grundsätzlich soll der Zugang zu Cannabis nur für solche Patienten offenstehen, die mit anderen Medikamenten nicht zufriedenstellend behandelt werden können.

BfArM/NK

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