09.08.2016
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat die Apotheken heute darüber informiert, welche konkreten Medikamente ab Donnerstag, 11. August, nicht mehr abgegeben werden dürfen. „Die Apotheken setzen Arzneimittel-Rückrufe und die Folgen des Ruhens von Zulassungen auf Basis behördlicher Anordnungen unverzüglich im laufenden Tagesgeschäft um und geben die betroffenen Arzneimittel nicht mehr an ihre Patienten ab“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Mitglied der AMK. Medikamente, deren Zulassung ruht, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Patienten, die entsprechende Medikamente bereits Zuhause haben, sollten mit ihrem Arzt Rücksprache halten.
Die Mitarbeiter der Apotheken sorgen zum einen dafür, dass Arzneimittelrisiken an die Behörden gemeldet werden. Auf der anderen Seite informieren sie auch Patienten über mögliche Risiken. Wenn das vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar ist, werden Patienten mit einem alternativen Präparat versorgt. "Dies ist mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden, den die Apotheken im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche Honorierung übernehmen“, so Kiefer weiter.
Die Liste der betroffenen Medikamente können Patienten auf der Webseite des BfARM herunterladen.
Bereits im Jahr 2014 mussten viele Arzneimittel in Deutschland aus dem Verkehr gezogen werden, weil ein indisches Auftragsforschungsunternehmen jahrelang Studienergebnisse gefälscht hatte (aponet.de berichtete).
ABDA/NK