19.11.2013
Der neue Grenzwert schreibt nun eine Bleikonzentration von maximal 0,01 Milligramm Blei pro Liter Wasser vor. Da die Werte in Bleileitungen meist höher sind, müssten diese in der Regel ausgetauscht werden, schreibt das BMG. "Wird der Bleiwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache zu beseitigen", sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Laut BMG sind Gebäude betroffen, die vor 1970 gebaut wurden. Danach seien keine Bleileitungen mehr verbaut worden. Im süddeutschen Raum sei schon seit über hundert Jahren auf bleihaltige Trinkwasserrohre verzichtet worden.
Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das den menschlichen Organismus schon in geringer Dosierung schädigt. Die Symptome einer Bleivergiftung können Darmkrämpfe, Blutarmut, Gicht sowie Schäden an der Leber, den Nieren und dem zentralen Nervensystem sein. Besonders gefährlich sei Blei für schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, da es die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtige, so das BMG. Diese sollten bleihaltiges Leitungswasser nicht trinken oder Speisen essen, die damit zubereitet wurden.
Das BMG warnt auch vor anderen Materialien, die Blei ins Trinkwasser abgeben können. Dazu gehörten zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen. Das Ministerium empfiehlt daher, bei neuen Installationen von Wasserleitungen darauf zu achten, dass nur trinkwasserhygienisch geeignete Werkstoffe verwendet werden. Grundsätzlich solle auch darauf geachtet, Wasser immer kurz ablaufen zu lassen, wenn der Wasserhahn länger nicht benutzt worden ist.
PZ/KE