15.11.2012
Die Verhandlungskommission des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) hat die gestrige zweite Verhandlungsrunde mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den sog. Zwangsabschlag für 2013 abgebrochen. Das erste Treffen am 17. Oktober 2012 war ohne Ergebnis vertagt worden. Der Zwangsabschlag ist ein Rabatt auf das Festhonorar, den die Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen.
Grund für den Abbruch dieser Verhandlungsrunde durch den DAV ist die Weigerung der GKV, den Abschlagsbetrag in Höhe von 1,75 Euro als Ausgangsbasis für die Verhandlungen für 2013 anzuerkennen. Der Gesetzgeber hatte den Apotheken für die beiden Jahre 2011 und 2012 ein "Sonderopfer" in Höhe von 2,05 Euro aufgebürdet. Bei 30 Cent Unterschied und ca. 600 Mio. rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen entspricht dies einem Volumen im Rahmen von ca. 200 Mio. Euro pro Jahr.
"Wir sind zutiefst erschüttert und verärgert über die völlige Missachtung unserer Leistungen durch die Krankenkassen", sagte Uwe Hansmann, stellvertretender Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen. Die Apotheker hätten durch die aufwendige Umsetzung der Rabattverträge und den hohen Zwangsrabatt von 2,05 Euro in den vergangenen Jahren viel zu den Einsparungen der Krankenkassen beigetragen. Trotz der Milliardenüberschüsse würden diese nun durch ihr Verhalten die Versorgungssicherheit gefährden. "Wir fordern Fair Play von den Kassen gegenüber den Apothekern", so Hansmann.
ABDA/PZ