12.06.2015
Als Pluspunkt der Reform sehen die Apotheker, wie Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt künftig mit Medikamenten versorgt werden. "Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Er lobt auch, dass innovative Versorgungsformen gefördert werden sollen: Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen - zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit - einbringen könnten, diene das mittel- und langfristig der Versorgungsqualität der Patienten.
Schmidt begrüßt, dass Krankenkassen und Apotheker nun im Streit um die sogenannten Nullretaxierungen eine Einigung treffen müssen. Hintergrund ist die Praxis einiger Krankenkassen, die Rechnungen der Apotheker bereits bei kleinsten Formfehlern auf dem Rezept um den gesamten Rechnungsbetrag gekürzt hatten. Beide Seiten sollen nun innerhalb eines halben Jahres festlegen, wann Retaxierungen komplett oder zumindest teilweise unterbleiben sollen.
Deutliche Kritik am VSG übt Schmidt indes hinsichtlich der Vergütung apothekerlicher Leistungen. "Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben." Zwar habe der Gesetzgeber anerkannt, dass der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll. Allerdings vermisst Schmidt ganz entscheidende Reformschritte, wie den Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars der Apotheker und die Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. "Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen", sagt der Apotheker-Präsident.
ABDA/RF