ABDA/NK
|
07.11.2022
„Unsere Dienstleistungen verbessern die Arzneimittelversorgung für Patient*innen“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Derzeit bieten erste Apotheken die Dienstleistungen an, viele weitere starten in den nächsten Monaten. Wir gehen davon aus, dass innerhalb eines Jahres rund drei Viertel aller Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten werden. Das zeigt eindrucksvoll: Wir übernehmen Verantwortung für den Erfolg und die Sicherheit von Arzneimitteltherapien. Es freut mich, dass trotz der vielen anderen Aufgaben so viele Apothekenteams diese für die Patienten*innen wertvollen Dienste in die Fläche bringen.“
An einer Blitzumfrage der ABDA nahmen im September diesen Jahres 2.145 Apothekenleiterinnen und -leiter aus dem ganzen Bundesgebiet und 965 angestellte Apothekerinnen und Apotheker teil. Rund die Hälfte gab dabei an, dass in ihrer Apotheke bereits eine oder mehrere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) angeboten werden. Jeweils 40 Prozent der Apotheken bieten laut Eigenauskunft bereits Beratungen zur Inhalationstechnik und zur Risikoerfassung bei Bluthochdruck an. Eine Medikationsberatung zur Polypharmazie gibt es in 32 Prozent der Apotheken. Die Pharmazeutische Betreuung für die Antitumortherapie bieten 8 Prozent, für Organtransplantierte 6 Prozent der Apotheken an. 55 Prozent der Apotheken boten im September 2022 noch keine Dienstleistungen an – aber die Mehrheit plant dies für die kommenden 12 Monate.
In der Blitzumfrage wurden die Apothekenteams auch nach Gründen für die Einführung der pDL gefragt. Die verbesserte Versorgung der Patienten stand für vier von fünf Befragten im Vordergrund. Overwiening ergänzt: „Wenn Sie an einer pharmazeutischen Dienstleistung interessiert sind, fragen Sie am besten in Ihrer Apotheke nach, ob sie dort schon angeboten wird.“ Für Patienten sind die Dienstleistungen kostenlos, die Apotheke wird von der Krankenkasse dafür vergütet. Die pDL richten sich an verschiedene Patientengruppen. Zum Beispiel an Menschen, die mehr als fünf Arzneimittel oder Inhalativa anwenden. Auch für Patienten mit Bluthochdruck, einer oralen Krebstherapie oder nach einer Organtransplantation sind diese Hilfsangebote unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.