11.09.2015
Wie viel die Krankenkassen maximal für ein Arzneimittel bezahlt, bestimmen in Deutschland die Festbeträge. Meist müssen die Patienten zwischen fünf und zehn Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Nur wenn ein Präparat mit seinem Preis mindestens 30 Prozent unter der Erstattungshöchstgrenze liegt, entfällt die Zuzahlung. Die Krankenkassen überprüfen die Festbeträge in regelmäßigen Abständen. Setzen sie die Erstattungsgrenzen dabei herab, müssen auch die Hersteller ihre Preise senken, wenn ein bislang zuzahlungsfreies Medikament diesen Status halten soll. Liegt der Preis für ein Arzneimittel über dem neuen Festbetrag, müssen die Patienten die Differenz zusätzlich zur ohnehin anfallenden Zuzahlung selbst tragen.
Nicht immer ziehen aber alle Pharmafirmen mit, wenn die Kassen die Festbeträge senken. Häufig müssen Patienten daher plötzlich für ein ihnen bekanntes Arzneimittel draufzahlen. In den Apotheken führt das regelmäßig zu Diskussionen. „Die Patienten verstehen die Mechanismen der Festpreisregelungen nicht und empfinden diese so, als würde ihnen eine medizinisch notwendige Leistung plötzlich vorenthalten“, schreibt die UPD. Die Beratungsstelle kritisiert in diesem Zusammenhang eine mangelnde Kommunikation der Krankenkassen, da Patienten dort „nicht immer die Informationen und Unterstützung erhalten, die sie benötigen“.
Die UPD ist ein Verbund gemeinnütziger Einrichtungen mit 21 Beratungsstellen bundesweit. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, Patienten frei von Interessen der Krankenkassen, Ärzte, der pharmazeutischen Industrie und anderen Akteuren zu informieren und zu beraten. Gesellschafter sind der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Sozialverband VdK und der Verbund unabhängige Patientenberatung. Für ihren Jahresbericht hat die UPD rund 80.000 Beratungsgespräche aus dem Zeitraum zwischen April 2014 und März 2015 ausgewertet.
NK/sch/PZ