29.03.2018
Grund ist das Absenken von Erstattungshöchstbeträgen für 18 Festbetragsgruppen durch den GKV-Spitzenverband. Die gesetzlichen Krankenkassen versprechen sich dadurch jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: von rund 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf über 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2017.
Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem Betäubungsmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt.
Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten an diesem Datum auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH), Dr. Harmann Kortland, sieht diese Entwicklung kritisch. "Die Erstattungshöchstgrenzen bei Arzneimitteln, die unter Festbetragsgruppen fallen, sinken von Jahr zu Jahr". Das habe Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung, erklärt er in einer Pressemitteilung des BAH. "Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können. Deshalb werden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung", so Kortland. Mit dem Immunsuppressivum Infliximab falle zudem erstmals ein monoklonaler Antikörper als hochkomplexes biologisches Arzneimittel in eine Festbetragsgruppe. "Obwohl die GKV 2017 ein Rekordplus von 28 Milliarden Euro verzeichnete, spart sie mit der aktuellen Festbetragsabsenkung weiter. Das ist nicht nachvollziehbar", so Kortland.
ke/ABDA/PZ