05.03.2020
Die Sorge wegen des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 hat dazu geführt, dass Desinfektionsmittel für die Hände in vielen Apotheken, Supermärkten und Drogerien vergriffen sind. Nun dürfen Apotheker sie auch selbst herstellen und abgeben. Die Bundesstelle für Chemikalien hat eine entsprechende Genehmigung erteilt.
Die derzeit hohe Nachfrage nach Desinfektionsmitteln führt zu spürbaren Engpässen in Arztpraxen und Kliniken, wo das Desinfizieren von Händen und Oberflächen zwingend notwendig ist. Um Abhilfe zu schaffen, könnten Apotheken zwar Desinfektionsmittel herstellen, bislang war ihnen dies jedoch rechtlich aufgrund der EU-Biozidverordnung untersagt. Das hat sich nun geändert: Die Bundesstelle für Chemikalien sieht aktuell eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“, und hat die Produktion in Apotheken in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für 180 Tage erlaubt.
Gegen das Coronavirus eingesetzt werden 70-prozentiges Isopropanol (auch 2-Propanol genannt) oder ein Gemisch aus Isopropanol mit Wasserstoffperoxid und Glycerol. Apotheker können zur Händedesinfektion auch Ethanol-Wasser-Gemische herstellen.
Apotheker Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., warnt zudem davor, zu Hause selbst Desinfektionsmittel herzustellen: "Hochprozentiger Alkohol kann sich entzünden. In zu geringen Konzentrationen ist er nicht gegen Coronaviren wirksam. Die Anleitungen, die im Internet kursieren, sind ungeprüft. Ob sie gegen Viren wirken, ist ungewiss", so Schmidt. Der Apotheker weist außerdem darauf hin, dass für den privaten Bereich häufiges und gründliches Händewaschen mit Seife ausreicht, um sich vor Viren zu schützen. Die Anwendung von Desinfektionsmitteln sei vor allem für Situationen gedacht, in denen über längere Zeit die Hände nicht gewaschen werden können.
NK