29.04.2015
Wer fährt, der trinkt nicht und wer trinkt, der fährt nicht. Dies muss auch für Fahrradfahrer gelten. Wer als Radler Alkohol trinkt, schiebt sein Fahrrad lieber nach Hause oder lässt es stehen, rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Denn Fahrradfahren sei eine sehr komplexe körperliche und psychomentale Leistung, die durch Alkohol stark beeinträchtigt werde.
„Die wenigsten können einschätzen, ab welchem Blutalkoholwert sie nicht mehr sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind. Die meisten überschätzen sich und bringen damit sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2013 insgesamt 71.420 Fahrradfahrer im Straßenverkehr. 3.432 von ihnen standen unter Alkoholeinfluss.
In Deutschland gilt für Fahrradfahrer im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert bleiben Fahrradfahrer grundsätzlich straffrei, solange sie den Verkehr nicht gefährden oder sichtbare Ausfallerscheinungen zeigen, z.B. das Fahren in starken Schlängellinien. Orthopäden und Unfallchirurgen sehen den Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille für Fahrradfahrer kritisch. „Ausfallerscheinungen gibt es schon bei niedrigeren Blutalkoholwerten. Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt. Außerdem sind die Schutzreflexe im Falle eines Sturzes eingeschränkt“, sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU.
Studien haben gezeigt, dass schon einfache Stürze unter Alkoholeinfluss zu Verletzungen führten, die stationär behandelt werden mussten, und dass die Mehrzahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer Fahrradfahrer waren. Besonders häufig sind dabei Verletzungen an Armen und Beinen. Sie machen etwa 60 Prozent der Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit circa 25 Prozent.
DGOU/RF