14.01.2013
Die Kosten, die sich durch die Arzneimittelversorgung über Apotheken ergeben, machen nur einen kleinen Teil unter den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus. Auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird. Wie die Apotheken in Deutschland zur Kostenkontrolle beitragen, schlüsselt Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten vom 1. Januar 2013 auf.
Im Jahr 2011 haben die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt rund 180 Milliarden Euro ausgegeben. Davon entfielen lediglich 2,3 Prozent, das sind umgerechnet 4,2 Milliarden Euro, auf die Apotheken. Davon werden indirekt 21.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten finanziert. Fink: "Der Anteil des Apothekenhonorars ist also ziemlich gering." Und, was erstaunlich ist: "Die Kassen geben mehr als das Doppelte für sich selbst aus als für alle Apotheken zusammen!" Grund: Die Verwaltungskosten der Krankenkassen machen nämlich rund 5,2 Prozent, also 9,4 Milliarden Euro, ihres eigenen Gesamtbudgets aus.
Opfer aber werden von den Apothekern verlangt: Sie müssen einen Teil ihres offiziellen Honorars an die Krankenkassen abführen. Das Festhonorar pro rezeptpflichtigem Arzneimittel bekommt der Apotheker gleichermaßen vom Privatpatienten und der gesetzlichen Krankenkasse. Letztere bekommen davon jedoch einen bestimmten Abschlag, wenn sie innerhalb von zehn Tagen dem Apotheker die entstandenen Kosten erstatten, informiert der Experte.
Die Krankenkassen profitieren aber noch auf andere Weise: Sie müssen nicht den sogenannten Apothekenverkaufspreis bezahlen, sondern viel weniger. "Per Gesetz sind der Herstellerabschlag, der Apothekenabschlag und die Patientenzuzahlungen genau geregelt. Darüber hinaus gibt es Rabattverträge, die einzelne Kassen mit einzelnen Herstellern abschließen können. Die Kasse bekommt einen Rabatt, die Hersteller dafür Marktanteile. Die Apotheker, die die Logistik, die Lagerhaltung und die damit verbundene Beratung abwickeln, bekommen dafür aber kein Extra-Honorar", erklärt Fink.
NAI