Baby & Familie

Arzneimittel: Kinder nicht zur Einnahme zwingen

08.04.2013

Kranke Kinder nehmen ihre Medikamente nicht gerne ein. Häufig ist der Geschmack befremdlich oder die Konsistenz ungewohnt. Wie man Kinder dennoch dazu bekommt, die Arzneimittel zu nehmen und wie Eltern Über- und Unterdosierungen vermeiden, darüber informiert die Bundesapothekerkammer (BAK).

Eltern sitzen neben ihrer Tochter, die sich gerade einen Löffel in den Mund steckt
Werden Medikamente für Kinder unter das Essen gemischt, sollten Eltern darauf achten, dass der Nachwuchs auch aufisst. Ansonsten drohen Unterdosierungen.
© DAK/Wigger

"Eltern tun gut daran, ihren Kindern durch eine altersgerechte Aufklärung, durch Geduld und durch kleine Belohnungen für die Einnahme beschützende Hilfestellung zu geben", sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der BAK. "Riskant ist, wenn Eltern ihren Kindern vorgaukeln, dass eine Tablette eine Süßigkeit wäre oder sie zur Einnahme zwingen. Lieber eine kleine Belohnung hinterher in Aussicht stellen."

Säuglinge oder Kleinkinder bekommen meist flüssige Medikamente. Hier kann es leicht zu Unter- oder Überdosierungen kommen. Mischen Eltern Arzneimittel mit abgepumpter Muttermilch, Säuglingsnahrung, Brei oder anderen Lebensmitteln, müssen vorher mögliche Wechselwirkungen ausgeschlossen werden. So wirken beispielsweise einige Antibiotika durch das Calcium in der Milch nicht mehr. Dies kann vermieden werden, wenn zwischen der Einnahme der Arzneimittel und dem Trinken von Milch mindestens zwei Stunden liegen.

Auch Unterdosierungen sind beim Untermischen unter Lebensmittel möglich. Das Kind muss die gesamte Menge der Flüssigkeit oder des Breis zu sich nehmen, sonst ist die Medikamentendosis zu gering. Spuckt das Kind hingegen einen Teil eines Arzneimittels wieder aus oder erbricht es sich anschließend, darf nicht nochmals eine volle Dosis des Arzneimittels gegeben werden. Es kann sonst zu Überdosierungen kommen. Eltern sollten in solchen Fällen in der Apotheke oder beim Kinderarzt nachfragen.

ABDA

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