02.02.2016
Apotheken meldeten der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) im Jahr 2015 mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken. „Apotheken leisten durch die Meldungen an die AMK einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte Arzneimittelsicherheit“, sagte Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK.
Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen an die AMK melden. Dabei reicht es aus, wenn die Apotheke einen Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige Behörde zu benachrichtigen.
Etwa 70 Prozent der Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (5831 Meldungen). Bei rezeptfreien Medikamenten lagen 1783 Meldungen vor. Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln. Zu diesen Meldungen zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel bezogen sich auf Qualitätsmängel. Dazu gehören Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen waren im Jahr 2015 rückläufig.
ABDA