06.12.2011
Ausländische Versandapotheken müssen sich womöglich ein neues Geschäftsmodell überlegen. Mit der bevorstehenden Neuerung des Arzneimittelgesetzes werden sie verpflichtet, sich beim Versand verschreibungspflichtiger Medikamente nach Deutschland an die hierzulande geltende Arzneimittelpreisverordnung zu halten.
Im Referentenentwurf dieses Gesetzes wird vom Bundesgesundheitsministerium klargestellt, dass die deutsche Vorschrift für alle Arzneimittel gelte, die "in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gebracht werden". Also auch für die, die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versandhandels- und örtliche Apotheken unabhängig vom Sitz des Unternehmens schaffen.
Die Bundesregierung unterstützt damit ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. September 2010 (Az.: I ZR 72/08). Dieser hatte die Position vertreten, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versender gelten müsse, wenn sie Arzneimittel an deutsche Kunden liefern. Da das Bundessozialgericht zuvor die entgegengesetzte Position vertreten hatte, muss nun der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entscheiden. Das Urteil könnte im kommenden Jahr anstehen.
Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Preise für Arzneimittel in Deutschland. Darin ist zum Beispiel genau beschrieben, wie hoch der prozentuale Aufschlag von Arzneimittelgroßhändlern und Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel sein darf. Weiterhin legt die Arzneimittelpreisverordnung die Notdienstgebühr sowie die Preise für Rezeptur-Arzneimittel fest, die direkt in der Apotheke hergestellt werden.
PZ/RF