Pflegegeld
Dieses kann beansprucht werden, wenn Familienangehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Ab diesem Jahr werden die Beträge für Demenzkranke für alle Pflegestufen leicht angehoben. Das gilt auch für Pflegestufe 0, bei der die Kompetenzen zur Verrichtung der Alltagstätigkeiten noch relativ intakt, aber die geistigen und sozialen Fähigkeiten bereits im Abbau begriffen sind.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen werden für Kosten eingesetzt, die durch den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes entstehen. Die Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden. Ab 2015 werden auch die Beträge für die Pflegesachleistungen erhöht. Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Mit fortschreitender Demenz nehmen Orientierungslosigkeit und Verwirrung Betroffener zu. Sie müssen daher beaufsichtigt werden. Je nach Betreuungsaufwand zahlte die Pflegekasse bisher monatlich den Grundbetrag von 100 Euro oder den erhöhten Betrag von 200 Euro. Diese Beträge werden 2015 leicht angehoben. Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann seit 1. Januar 2015 den nicht genutzten Betrag (maximal die Hälfte des vorgesehenen Geldes) für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Meist muss die Wohnung an die Bedürfnisse des Erkrankten angepasst werden. Für solche das Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gibt es ab 2015 deutlich mehr Geld: Demenzkranke der Pflegestufe 0 können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten (statt der bisherigen 2.557 Euro), beziehungsweise bis zu 16.000 Euro (statt der bisherigen 10.228 Euro), wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.
Pflegehilfsmittel
Bei häuslicher Pflege benötigt man viele Hilfsmittel: technische Pflegehilfsmittel, etwa ein Pflegebett, aber auch Produkte für den täglichen Verbrauch wie Einmalhandschuhe. Ab 2015 sollen Demenzkranke der Pflegestufe 0 bis III für Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich erhalten (bisher 31 Euro).
Leistungen bei Verhinderung des Pflegenden
Auch Pflegende werden manchmal krank oder fahren in Urlaub. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Statt der bisher vier Wochen kann die Ersatzpflege ab 2015 sechs Wochen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen erhöhen sich damit von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Darüber hinaus können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftig für die Ersatzpflege eingesetzt werden.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Darunter ist die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. 2014 konnten Demenzkranke der Pflegestufe 0 noch keine teilstationären Leistungen beziehen. Ab 2015 erhalten sie 231 Euro monatlich, in Pflegestufe I sind es 689 Euro, in Pflegestufe II geht es um 1.298 Euro und in Pflegestufe III um 1.612 Euro.
Kurzzeitpflege
Manche Pflegebedürftige benötigen für einen begrenzten Zeitraum vollstationäre Hilfe. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen. Auch hierfür konnten Demenzkranke der Pflegestufe 0 bisher noch keine Leistungen beziehen. Ab diesem Jahr werden für bis zu vier Wochen 1.612 Euro gezahlt.
Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen
Demenzkranke der Pflegestufe 0 haben bisher keinen Anspruch auf Leistungen für ambulant betreutes Wohnen erhalten. Ab diesem Jahr bekommen sie 200 Euro pro Monat, in den Pflegestufen I bis III sind es 205 Euro.
Leistungen für vollstationäre Pflege
Dabei geht es um finanzielle Leistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, die in Pflegeheimen leben. Demenzkranke können die Leistungen auch 2015 erst ab Pflegestufe I erhalten.
Claudia Nöllke